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Hans Frank
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Hans Michael Frank (* 23. Mai 1900 in Karlsruhe; † 16. Oktober 1946 in NĂŒrnberg) war ein deutscher Jurist und Politiker (NSDAP). WĂ€hrend des Zweiten Weltkrieges war er Generalgouverneur der besetzten Gebiete Polens. Wegen der BrutalitĂ€t seines Regimes als „SchlĂ€chter von Polen“ bezeichnet,cite-ref-1[1] wurde er im NĂŒrnberger Prozess 1945/46 fĂŒr schuldig befunden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, und schließlich hingerichtet.

Frank hatte sich bereits 1919 der DAP – der VorlĂ€uferin der NSDAP – angeschlossen. Er fungierte spĂ€ter zeitweise als Adolf Hitlers persönlicher Rechtsanwalt und war als ReichsrechtsfĂŒhrer höchster Jurist des NS-Staats. Nach der nationalsozialistischen MachtĂŒbernahme 1933 organisierte er die Gleichschaltung der Justiz in Bayern und spĂ€ter im ganzen Reich. Er war Mitglied des Reichstags und Reichsminister ohne GeschĂ€ftsbereich.

Contents

‱ Leben
‱ Schriften
‱ Literatur
‱ Weblinks

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Leben

Jugend und Studium

Hans Frank war der Sohn des aus Edenkoben stammenden Rechtsanwalts Karl Frank (1869–1945) und dessen Frau Magdalena (geb. Buchmaier). Er hatte zwei Geschwister, Karl Jr. (1891–1916) und Elisabeth. Frank wuchs ab 1901 in MĂŒnchen auf, unterbrochen von einer fĂŒnfjĂ€hrigen Zeitspanne von 1903 bis 1908 in RotthalmĂŒnster.cite-ref-2[2] Nachdem die Mutter 1908 die Familie verlassen hatte, blieb er bei seinem Vater.cite-ref-3[3] Nach dem Abitur 1918 am Maximiliansgymnasium MĂŒnchen wurde er zur Infanterie eingezogen, kam jedoch nicht mehr an die Front.

Nach dem Ersten Weltkrieg schloss er sich dem Freikorps Epp an, das maßgeblich an der Niederschlagung der MĂŒnchner RĂ€terepublik beteiligt war. Frank trat dort der völkisch-nationalistischen Thule-Gesellschaft bei, wo er Anton Drexler, den Vorsitzenden der Deutschen Arbeiterpartei (DAP), kennen lernte. 1919 wurde er ihr Mitglied.

Von 1919 bis 1923 studierte Frank Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, von 1919/20 bis zum Sommersemester 1921 an der UniversitĂ€t MĂŒnchen, 1921/22 an der UniversitĂ€t Kiel und ab dem Wintersemester 1922/23 wieder in MĂŒnchen. Am 21. Juli 1923 bestand er dort die AbschlussprĂŒfung.cite-ref-frank-4-0[4] In MĂŒnchen studierte er u. a. bei Wilhelm Kisch.cite-ref-5[5] Mit der Dissertation Die öffentlichrechtliche juristische Person. Ein Beitrag zur Lehre des Merkmals der öffentlichen Rechtspersönlichkeit wurde er 1924 in Kiel promoviert, Referent war Walter Jellinek. Das Imprimatur wurde am 19. September 1924 erteilt.cite-ref-frank-4-1[4]

Im September 1923 erfolgte seine Aufnahme in die SA; einen Monat spĂ€ter trat Frank in die NSDAP ein. Zusammen mit Hitler und seinen AnhĂ€ngern nahm Frank am 9. November 1923 in MĂŒnchen am Marsch zur Feldherrnhalle (Hitlerputsch) teil, er zĂ€hlte damit zum kleinen Kreis der Alten KĂ€mpfer. Nach dem Scheitern des Putsches flĂŒchtete Frank nach Italien, konnte jedoch 1924 nach Einstellung des wegen der November-Ereignisse gegen ihn anhĂ€ngigen Verfahrens nach MĂŒnchen zurĂŒckkehren.

Am 2. April 1925 heiratete Frank in MĂŒnchen die aus Eitorf stammende, in Forst (Lausitz) aufgewachsene Stenotypistin und SekretĂ€rin im bayerischen Landtag Maria Brigitte Herbst (1895–1959). Aus der Ehe gingen fĂŒnf Kinder hervor: zwei Töchter und drei Söhne, darunter Niklas Frank. Die Familie lebte auf einem Bauernhof im bayerischen Fischhausen, dem „Schoberhof“, den Frank 1936 erwarb.cite-ref-6[6]

Juristische Karriere

1926 bestand Frank das Staatsexamen. 1927 erhielt er laut Gerhard Schulz’ Artikel von 1961 in der Neuen Deutschen Biographie eine „Assistentenstelle am juristischen Seminar der Technischen Hochschule MĂŒnchen“.cite-ref-7[7] GemĂ€ĂŸ der biographischen Information im Reichstagshandbuch des Jahres 1932cite-ref-8[8] war Hans Frank 1927 genauer „Mitglied des Lehrkörpers der Technischen Hochschule, wirtschaftswissenschaftliche Abteilung“. Die wirtschaftswissenschaftliche Abteilung war 1922 durch Integration der „Handelshochschule MĂŒnchen“ in die TH entstanden.

In der NSDAP wurde er 1927 zweiter Beisitzer des Untersuchungs- und Schlichtungsausschusses der NSDAP-Reichsleitung. Frank trat in die MĂŒnchner Anwaltskanzlei seines Vaters ein, die er spĂ€ter ĂŒbernahm, und verteidigte in der Weimarer Republik NS-SchlĂ€ger und FunktionĂ€re der NSDAP.

1926 trat Frank vorĂŒbergehend aus der NSDAP aus. Er begrĂŒndete diesen Schritt mit Differenzen mit der Parteileitung hinsichtlich deren SĂŒdtirol-Politik, kehrte aber ein Jahr spĂ€ter in die Partei zurĂŒck (Mitgliedsnummer 40.079 am 2. September). 1928 grĂŒndete er den Nationalsozialistischen Deutschen Juristenbund (ab 1936 NS-Rechtswahrerbund), die erste Fachorganisation der NSDAP, der er auch selbst vorstand. Bis 1933 trat er in ĂŒber 2.400 Verfahren als Rechtsvertreter in NS-Angelegenheiten vor Gericht auf. 1929 ernannte Hitler ihn zum Leiter der Rechtsabteilung der NSDAP (ab 1935 Reichsrechtsamt der NSDAP).

Als Rechtsbeistand unterstĂŒtzte Frank Hitler bei dessen Zeugenaussage im Ulmer Reichswehrprozess in Leipzig. Hitler schwor in diesem Prozess in einer propagandahaften Aktion am 25. September 1930, dass er die Macht im Staate nur legal erreichen wolle. 1931 erhielt Frank den Auftrag, Behauptungen ĂŒber Hitlers jĂŒdische Abstammung zu widerlegen. Er wurde dadurch zum intimen Kenner von Hitlers Abstammung und sah möglicherweise als einziger alle diesbezĂŒglichen Dokumente, von denen spĂ€ter ein Teil verschwand. In den Memoiren, die er kurz vor seiner Hinrichtung niederschrieb, behauptete Frank, Maria Schicklgruber, die Mutter von Hitlers unehelich geborenem Vater Alois Hitler, sei als Köchin im Haushalt einer jĂŒdischen Familie namens Frankenberger angestellt gewesen. Zwar wollte Frank nicht ganz ausschließen, dass Hitlers Großvater demnach Jude gewesen sein könnte; er schrieb aber auch: „Daß Adolf Hitler bestimmt kein Judenblut in den Adern hatte, scheint mir aus seiner ganzen Art dermaßen eklatant erwiesen, daß es keines weiteren Wortes bedarf.“cite-ref-9[9] Die Frankenberger-These, nach der Hitler möglicherweise „Vierteljude“ gewesen sei, sorgte fĂŒr Furore, gilt jedoch mittlerweile als widerlegt.cite-ref-10[10]

1931 schrieb Frank, die Weimarer Republik werde von einer jĂŒdischen – Frank spricht dabei von einer „entwurzelten, asiatisch-orientalischen, krummen, intriganten, verlogenen sensationellen “ – „Dekadenzjuristerei“ beherrscht und fördere im öffentlichen Leben einen „asiatisch-marxistischen Niedermenschentrieb“.cite-ref-evans12025-11-0[11]

1930 wurde Frank zum Abgeordneten des Reichstages gewĂ€hlt. Sein Mandat wurde bei den beiden Reichstagswahlen vom Juli und vom November 1932 bestĂ€tigt. Er gehörte dem Reichstag insgesamt mehr als vierzehn Jahre, vom September 1930 bis zum Ende der NS-Diktatur im FrĂŒhjahr 1945, an.

Bis zum Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 hatte Frank diese in 2400 Gerichtsverhandlungen vertreten, Hitler allein in 150, in den meisten FÀllen wegen Verleumdungsklagen. Seine Verteidigungsstrategie bestand aus Beschimpfungen der StaatsanwÀlte, Diffamierungen von StaatsreprÀsentanten als VerrÀter und der Behauptung, Anklagen gegen Parteimitglieder wegen Gewalttaten seien politisch motiviert. Oft schrie Frank dabei oder hÀmmerte mit den FÀusten auf den Tisch.cite-ref-evans12025-11-1[11]

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten ĂŒbernahm Frank es im Februar 1933, die TĂ€tigkeit des Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung des Reichstags praktisch zum Erliegen zu bringen: Unter seiner FĂŒhrung störten nationalsozialistische Ausschussmitglieder bei der am 7. Februar 1933 stattfindenden ersten Zusammenkunft des Ausschusses nach der Reichstagsauflösung vom 1. Februar 1933 die Arbeit des Gremiums durch laute Schreie und Beschimpfungen der nicht-nationalsozialistischen Ausschussmitglieder, wodurch ein ordentliches Arbeiten unmöglich wurde. In der folgenden Sitzung des Ausschusses am 14. Februar 1933 erklĂ€rte Frank den Vorsitzenden, den Sozialdemokraten Paul Löbe, zu Beginn der Sitzung fĂŒr abgesetzt und stieß ihn gewaltsam vom Platz des Vorsitzenden des Ausschusses weg, um dann die Sitzung selbst fĂŒr eröffnet zu erklĂ€ren. Daraufhin verließen fast alle Abgeordneten anderer Parteien, außer der NSDAP, den Saal, womit die TĂ€tigkeit des Ausschusses, der als Überwachungsausschuss sicherstellen sollte, dass der Status des Parlaments als Machtfaktor im Staat gegenĂŒber der Reichsregierung gewahrt bliebe, faktisch ihr Ende fand. Frank leistete damit einen nicht unerheblichen Beitrag zur Zerschlagung des Parlamentarismus in Deutschland in den ersten Monaten des Jahres 1933.cite-ref-12[12]

Nach der Übernahme der Regierungsgewalt in Bayern durch die Nationalsozialisten im MĂ€rz 1933 wurde Frank Justizminister von Bayern. Dieses Amt hatte er bis Dezember 1934 inne. In seiner Amtszeit gelang im Juni 1934 die Entmachtung der SA durch die Ermordung Ernst Röhms und zahlreicher SA-FĂŒhrer. Zuvor war das GerĂŒcht verbreitet worden, Röhm habe PutschplĂ€ne und ein „Röhm-Putsch“ stehe bevor. Frank behauptete spĂ€ter, er habe gegen die Hinrichtung Röhms und der SA-FĂŒhrung, die ohne Gerichtsverfahren stattfand, protestiert. Aufgrund telefonischer Drohungen Hitlers gab Frank jedoch seine EinwĂ€nde auf. Sein Angebot zum RĂŒcktritt als bayerischer Justizminister lehnte Hitler ab mit dem Verweis darauf, dass Frank Soldat in einem revolutionĂ€ren Kampf sei.cite-ref-13[13] Frank sprach sich wiederholt gegen Tötungen ohne formale Rechtsgrundlage aus.

Am 8. MĂ€rz 1933 sandte Frank in einer Rede im bayerischen Rundfunk „einen Gruß an seine unterdrĂŒckten Volksgenossen in Österreich“ und drohte, die NSDAP werde notfalls „die Sicherung der Freiheit der deutschen Volksgenossen in Österreich ĂŒbernehmen“. Die österreichische Regierung protestierte offiziell in Berlin, Hitler lehnte jedoch die Verantwortung fĂŒr Franks Worte ab. Im Mai 1933 begab sich Frank in Begleitung des preußischen Justizministers Hanns Kerrl und des stellvertretenden Ministers Roland Freisler nach Wien, um nationalsozialistische Propaganda zu betreiben. Der österreichische Bundeskanzler Engelbert Dollfuß erklĂ€rte die Anwesenheit nationalsozialistischer Minister in Österreich fĂŒr unerwĂŒnscht und wies Frank aus. Als Reaktion darauf verhĂ€ngte Hitler die Tausendmarksperre, um die sehr stark vom Tourismus abhĂ€ngige österreichische Wirtschaft zu schwĂ€chen, und die österreichischen Nationalsozialisten starteten eine Welle von TerroranschlĂ€gen – dies fĂŒhrte schließlich am 19. Juni 1933 zum Verbot der NSDAP in Österreich.

Frank wurde am 25. April 1933 im Zuge der Gleichschaltung der Juristen von ReichsprĂ€sident Paul von Hindenburg zum „Reichskommissar fĂŒr die Gleichschaltung der Justiz und fĂŒr die Erneuerung der Rechtsordnung“ ernannt, mit dem Ziel, neben den Justizbehörden auch die berufsstĂ€ndischen Organisationen gleichzuschalten. Franks Ziel war es, sĂ€mtliche Mitglieder des Rechtsstandes in einer großen Zwangsorganisation zusammenzufassen, nationalsozialistisch zu schulen und den TotalitĂ€tsanspruch der NSDAP in der Rechtspolitik durchzusetzen.

Im Juni 1933 grĂŒndete Frank daher die „Akademie fĂŒr Deutsches Recht“, deren alleinverantwortlicher PrĂ€sident er war und die ihm eine wichtige BĂŒhne fĂŒr seine SelbstbestĂ€tigung bot. Politprominenz wie Göring, Goebbels und Innenminister Wilhelm Frick sowie Rudolf Heß und Alfred Rosenberg wurden zu Mitgliedern ernannt; fördernd standen ihr Großindustrielle wie Carl Bosch, Wilhelm von Opel und Fritz Thyssen zur Seite. Sitz wurde ein Patrizierhaus am Leipziger Platz in Berlin, das Frank nicht nur luxuriös ausstatten ließ, sondern in dem in jedem Arbeitszimmer neben Hitlers Bild auch sein eigenes zu hĂ€ngen hatte. In MĂŒnchen baute Frank ĂŒberdies 1936 bis 1939 ein „Haus des deutschen Rechts“ in der Ludwigstraße, das spĂ€ter Sitz der Akademie war und das Hitler angeblich als „Oppositionsbude“ bezeichnete. Franks Ambition, der Akademie „Anregung, Begutachtung, Vorbereitung und Ausarbeitung von GesetzesentwĂŒrfen“ zu ĂŒbertragen, rief allerdings den Reichsjustizminister auf den Plan, der dies per Erlass unterband. Von den vielen AusschĂŒssen der Akademie fĂŒr Deutsches Recht leitete Hans Frank persönlich den Ausschuss fĂŒr Rechtsphilosophie. Frank war „Gönner und Förderer“ von Carl Schmitt.cite-ref-14[14]

Frank kumulierte weitere Ämter als ReichsrechtsfĂŒhrer, Reichsleiter des Rechtsamtes der NSDAP sowie weitere AmtswĂŒrden in diversen Parteigliederungen und profilierte sich als Herausgeber zahlreicher juristischer Schriften und Periodika (siehe Abschnitt Literatur). Im Dezember 1934 trat er als Reichsminister ohne GeschĂ€ftsbereich in die Reichsregierung ein und pendelte zwischen seinen Dienstvillen in Berlin und MĂŒnchen und dem Sitz der Familie in Bayern.

1936 wurden die LeitsĂ€tze ĂŒber Stellung und Aufgaben des Richters veröffentlicht, in denen Frank die Bindung des Richters an den FĂŒhrerwillen zur Forderung erhob:cite-ref-15[15]

„Es ist nicht seine Aufgabe, einer ĂŒber der Volksgemeinschaft stehenden Rechtsordnung zur Anwendung zu verhelfen oder ‚allgemeine Wertvorstellungen‘ durchzusetzen; vielmehr hat er die konkrete völkische Gemeinschaftsordnung zu wahren, SchĂ€dlinge auszumerzen, gemeinschaftswidriges Verhalten zu ahnden und Streit unter den Gemeinschaftsmitgliedern zu schlichten.“

Bei einem Vortrag ĂŒber die nationalsozialistische Rechtspolitik im April 1936 in Rom lernte Frank Benito Mussolini kennen, mit dem ihn bald ein herzliches VerhĂ€ltnis verband, nicht zuletzt, da er sich ohne Dolmetscher mit ihm unterhalten konnte. Ende September 1936 reiste Frank erneut nach Rom, um Mussolini die Einladung Hitlers zu einem Besuch in Deutschland zu ĂŒberbringen. Bei diesem Besuch war Frank Mussolinis persönlicher Betreuer und begleitete Hitler beim Gegenbesuch in Rom im Mai 1938. Die geplante Entsendung Franks als deutscher Botschafter in Rom kam nicht zustande.

Am 16. Mai 1936 erklĂ€rte Frank, dass in Deutschland die Gewaltenteilung aufgehoben sei und die einzige Macht im Staat bei Hitler liege. Nach dem „Anschluss“ Österreichs im MĂ€rz 1938 wurde die Gesellschaft fĂŒr Rechts- und Staatswissenschaften durch den PrĂ€sidenten Frank am 1. Juni in die Akademie fĂŒr Deutsches Recht eingegliedert und damit deren Arbeit auf die „Ostmark“ ausgedehnt.

Am 24. September 1939 notierte der nationalsozialistische Chefideologe Alfred Rosenberg in seinem Tagebuch, dass die zukĂŒnftigen Beamten von Hans Frank in der dem Außenpolitischen Amt der NSDAP angegliederten Schule ausgebildet werden sollten. Er schrieb: „Frank, der kommende Zivilkommissar fĂŒr Polen, hat mich gebeten, im Außenpol.[itischen] Schulungshaus alle seine Beamten in 4-wöchentlichen Kursen vorzubereiten. Habe ihm das zugesagt, vielleicht bringt man hier einigen einen weiteren Blick fĂŒr die Probleme des Ostens bei.“cite-ref-16[16]

Generalgouvernement

Am 26. Oktober 1939 trat Hans Frank sein Amt als Generalgouverneur der von der Wehrmacht besetzten Teile Polens an. Das Generalgouvernement wurde nach der Gebietsaufteilung im Rahmen des Deutsch-Sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrag gebildet und von Frank als „Nebenland des Reiches“ bezeichnet. Es umfasste ursprĂŒnglich eine FlĂ€che von 95.000 kmÂČ und wurde 1942 mit Galizien auf 142.000 kmÂČ erweitert. Das Generalgouvernement wurde der ZustĂ€ndigkeit des Deutschen Reiches unterstellt, jedoch nicht in das Staatsgebiet eingegliedert.

Frank hatte seinen Amtssitz zunĂ€chst in ƁódĆș, ab November 1939 residierte er auf der Krakauer Burg Wawel, dem Stammsitz der polnischen Könige. Von den Parteigenossen wurde das Generalgouvernement bald spöttisch „Frank-Reich“ genannt, denn Frank herrschte als „deutscher Herrenmensch“ in Polen, beschĂ€ftigte eine Heerschar von Bediensteten, die er „Gefolgschaft“ nannte, und plĂŒnderte KunstschĂ€tze aus dem Besitz der katholischen Kirche und des polnischen Adels. Er konkurrierte darin mit Reichsmarschall Göring, der den spĂ€teren SS-OberfĂŒhrer Kajetan MĂŒhlmann als „Sonderbeauftragten fĂŒr die Erfassung und Sicherung der Kunst- und KulturschĂ€tze“ des Landes einsetzte. Ähnlich prunkvoll war auch Franks Privatresidenz Schloss Kressendorf (Krzeszowice) ausgestattet, die er ebenfalls mit gestohlenen Möbeln aus polnischen AdelspalĂ€sten dekorierte. Goebbels notierte: „Frank regiert nicht, er herrscht“ und bezeichnete ihn in seinem Tagebuch als „HalbverrĂŒckten“. Frank war kunstsinnig und musisch, er spielte Klavier, war Opernliebhaber, Schachspieler, Nietzsche-Kenner und pflegte Umgang mit KĂŒnstlern wie Gerhart Hauptmann, Winifred Wagner, Richard Strauss oder Hans Pfitzner,cite-ref-17[17] der ihm das am 2. Dezember 1944 unter Hans Swarowsky in Krakau uraufgefĂŒhrte Orchesterwerk „Krakauer BegrĂŒĂŸung“ widmete.cite-ref-18[18]

Frank förderte im Generalgouvernement die GrĂŒndung von Sportvereinen, in denen allerdings nur Reichsdeutsche und Volksdeutsche Mitglied werden konnten, wĂ€hrend Polen jeglicher organisierte Sport verboten war.cite-ref-19[19] Polnische Sportvereine ließ er auflösen, ihr Vermögen wurde den deutschen Sportgemeinschaften ĂŒbertragen.cite-ref-20[20] 1940 stiftete er den Bernsteinpokal, eine SporttrophĂ€e fĂŒr die in der Gauliga Generalgouvernement registrierten Fußballmannschaften.cite-ref-21[21]

Frank forcierte eine „kulturelle Kontrastpolitik“, mit der er die planmĂ€ĂŸige Zerstörung des polnischen Kultur- und Geisteslebens im Generalgouvernement betrieb. Bereits in den ersten Tagen der Okkupation wurde die UniversitĂ€t Warschau geschlossen; die Jagiellonen-UniversitĂ€t in Krakau wurde zu einer deutschen Lehranstalt, in der keine polnischen Studenten zugelassen waren. Ein Großteil ihrer polnischen Professoren wurde in der Sonderaktion Krakau in die Konzentrationslager Sachsenhausen und Dachau verschleppt, ein Teil dort ermordet.cite-ref-22[22] Auch höhere Schulen existierten bald nicht mehr, Polen verlor fast 30 Prozent aller Wissenschaftler und Lehrer an Höheren Schulen. Gleichzeitig ĂŒbernahmen deutsche Wissenschaftler im Generalgouvernement die „Treuhandschaft“ ĂŒber den Kultur- und Kunstbesitz des Landes. Hierzu schrieb Frank am 3. Oktober 1939:

„Danach kommt nur eine Ausnutzung des Landes durch rĂŒcksichtslose Ausschlachtung, Abtransport aller fĂŒr die deutsche Kriegswirtschaft wichtigen VorrĂ€te, Rohstoffe, Maschinen, Fabrikationseinrichtungen usw., Heranziehung der ArbeitskrĂ€fte zum Einsatz im Reich, Drosselung der gesamten Wirtschaft Polens auf das fĂŒr die notdĂŒrftigste Lebenshaltung der Bevölkerung unbedingt notwendige Minimum, Schließung aller Bildungsanstalten, insbesondere der technischen Schulen und Hochschulen, zur VerhĂŒtung des Nachwuchses einer polnischen Intelligenzschicht, in Frage.“

Als Oberverwaltungschef und unmittelbar Hitler unterstelltercite-ref-23[23] Generalgouverneur war Frank mitverantwortlich fĂŒr die Ermordung Hunderttausender Polen, fĂŒr die Beschlagnahmung ihres Eigentums und die Deportation etwa einer Million polnischer Zwangsarbeiter in deutsche Fabriken sowie fĂŒr die Einweisung der polnischen Juden in Ghettos. In einer Rede vor Mitarbeitern vom 25. November 1939 bezeichnete er es offen als eine „Freude, endlich einmal die jĂŒdische Rasse körperlich angehen zu können. Je mehr sterben, desto besser.“cite-ref-wildt150-24-0[24] Zur Versorgung der polnischen Bevölkerung im Kriegswinter bemerkte er lakonisch: „Der Winter wird hier ein harter Winter werden. Wenn es kein Brot gibt fĂŒr Polen, soll man nicht mit Klagen kommen.“cite-ref-wildt150-24-1[24] Mittels der von Frank erlassenen DurchfĂŒhrungsverordnungen wurde innerhalb von sechs Monaten der gesamte staatliche, private und kirchliche Kunstbesitz in Polen konfisziert. Polnische Juristen, Ärzte, Priester, Lehrer, KĂŒnstler und Wissenschaftler wurden als sogenannte „Geiseln“ erschossen, jĂŒdische Schauspieler, Schriftsteller, Journalisten und Maler wurden in Ghettos verschleppt. Im Sommer 1940 wurden im Zuge der „AB-Aktion“ (Außerordentliche Befriedungsaktion) ĂŒber 7000 mögliche politische Gegner und WiderstandskĂ€mpfer sowie verurteilte Kriminelle und inhaftierte Polen, aber auch Intellektuelle ermordet. Frank rechtfertigte deren summarische Aburteilung mit den Worten: „Ziel der Arbeit im Generalgouvernement ist nicht der Aufbau eines Rechtsstaats, sondern die ErfĂŒllung der nationalsozialistischen Ostaufgabe.“ (vergleiche Generalplan Ost). Seit dieser Aktion wurde Frank von den polnischen BĂŒrgern als „SchlĂ€chter von Polen“ bezeichnet.

Frank selbst antwortete im Februar 1940 in einem Interview mit dem NSDAP-Parteiorgan Völkischer Beobachter auf die Frage, worin sich das Generalgouvernement von dem nach der Zerschlagung und deutschen Besetzung der Tschechoslowakei kurz vor dem Krieg geschaffenen Protektorat Böhmen und MÀhren unterscheide:

„Einen plastischen Unterschied kann ich Ihnen sagen. In Prag waren z. B. große rote Plakate angeschlagen, auf denen zu lesen war, dass heute sieben Tschechen erschossen worden sind. Da sagte ich mir: Wenn ich fĂŒr je sieben erschossene Polen ein Plakat anbringen lassen wollte, dann wĂŒrden die WĂ€lder Polens nicht ausreichen, das Papier herzustellen fĂŒr solche Plakate. – Ja, wir mussten hart zugreifen.“cite-ref-25[25]

In Franks Machtbereich wurden auf dem Gebiet des Generalgouvernements vier Vernichtungslager fĂŒr die „Endlösung der Judenfrage“ errichtet: Belzec, Sobibor, Treblinka und Majdanek. Mit der DurchfĂŒhrung der Aktion Reinhardt beauftragte Heinrich Himmler den Lubliner SS- und PolizeifĂŒhrer Odilo Globocnik.

Am 16. Dezember 1941 hielt Frank bei einer Regierungssitzung in Anwesenheit von BĂŒhler, den Amtschefs der Gouverneure und den SS- und PolizeifĂŒhrern eine Rede:

„Mit den Juden – das will ich Ihnen auch ganz offen sagen – muss so oder so Schluß gemacht werden. [
] Aber was soll mit den Juden geschehen? [
] Man hat uns in Berlin gesagt: weshalb macht man diese Scherereien; wir können im Ostland oder im Reichskommissariat auch nichts mit ihnen anfangen, liquidiert sie selber! Meine Herren, ich muss Sie bitten, sich gegen alle MitleidserwĂ€gungen zu wappnen. Wir mĂŒssen die Juden vernichten, wo immer wir sie treffen und wo es irgend möglich ist [
]“cite-ref-26[26]

Im Sommer 1942 hielt Frank vier Reden an den UniversitĂ€ten von Berlin, Wien, MĂŒnchen und Heidelberg, die das Thema „Das Recht als Grundlage der Volksgemeinschaft“ zum Inhalt hatten und als Replik auf Hitlers Reichstagsrede vom April 1942 gelten, im Zuge derer sich Hitler eine Blankovollmacht als „oberster Gerichtsherr“ hatte geben lassen, was praktisch die Beseitigung der formal noch vorhandenen richterlichen UnabhĂ€ngigkeit bedeutete. Frank verteidigte das Rechtswesen gegen Angriffe aus den Kreisen der SS und nahm unter dem Motto: „Kein Reich ohne Recht – auch das unsere nicht! Kein Reich ohne Richter – auch das deutsche nicht! Kein Richter ohne echte Macht von oben – auch der deutsche nicht!“ gegen die totale Entmachtung der Justiz durch die Polizei Stellung. Hitler erteilte Frank daraufhin Redeverbot außerhalb des Generalgouvernements und schloss ihn von allen Ämtern im Reich aus. Dies bedeutete das Ende von Franks rechtspolitischen AktivitĂ€ten. Zwei RĂŒcktrittsgesuche Franks vom Posten des Generalgouverneurs lehnte Hitler ab.

Franks Forderungen nach Rechtsstaat und Rechtsschutz bezogen sich allerdings nur auf deutsche StaatsbĂŒrger, nicht auf von der Volksgemeinschaft ausgeschlosse Personengruppen wie Juden oder Polen. Wie der Historiker Richard J. Evans schreibt, hatte Frank selbst „reichlich dazu beigetragen, RechtsgrundsĂ€tze zu untergraben, indem er schon wĂ€hrend der Weimarer Zeit das Recht nicht als neutral oder objektiv behandelte, sondern als Waffe fĂŒr politische Zwecke benutzte.“ Franks Vorstellungen eines Strafgesetzbuches hatten wenig mit einem unparteiischen, objektiven Rechtssystem zu tun, sondern verwandelten das Recht in ein „Instrument zur Festigung der Herrschaft der ‚arischen‘ Rasse“. Franks vier Reden an den UniversitĂ€ten waren laut Evans „ein kaum verschleierter Versuch, angesichts der wachsenden Macht Himmlers und der SS im Generalgouvernement seine Stellung zu sichern. Seine eklatant korrupte Verwaltung des Generalgouvernements zeigte, wie viel er tatsĂ€chlich von RechtsmĂ€ĂŸigkeit und Anstand hielt.“cite-ref-27[27]

Auf Franks „Anregung“ hin, d. h. auf Veranlassung und mit persönlicher und amtlicher UnterstĂŒtzung des Generalgouverneurs, erschien 1943 in der Reihe Baedeker’s ReisehandbĂŒcher der Band Das Generalgouvernement. Wie im Vorwort des Herausgebers zu lesen war, sollte er ein Handbuch sein, „das eine Vorstellung gibt von dem Umfang der ordnenden und aufbauenden Arbeit, die unter schwierigen Kriegsbedingungen in 3œ Jahren schon bewĂ€ltigt oder in Angriff genommen worden ist, seit das Deutsche Reich die Verwaltung des Weichselraumes ĂŒbernommen hat.“cite-ref-28[28]

Mit Hitlers ErmĂ€chtigung an die obersten Reichsbehörden, Anordnungen fĂŒr das Generalgouvernement zu treffen, erhielten auch die SS-FĂŒhrer Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich Eingriffsrechte in die Angelegenheiten des Generalgouvernements und erreichten ĂŒber ihre Exekutivorgane de facto die alleinige ZustĂ€ndigkeit. Über diese Befehlslinie lief von Juli 1942 bis Oktober 1943 die Vernichtungsoperation Aktion Reinhardt ab (siehe auch Aktion Erntefest). Frank lieferte sich einen Machtkampf mit Himmler, der in einer Art „Nebenregierung“ herrschte und das besetzte Polen der Polizeigewalt der SS unter Friedrich-Wilhelm KrĂŒger, dem StaatssekretĂ€r fĂŒr Sicherheitsfragen in Polen, unterstellen wollte. Bis zuletzt wurde Frank in dieser Kontroverse von Hitler gestĂŒtzt, obwohl dieser eine ausgeprĂ€gte Feindschaft und GeringschĂ€tzung gegenĂŒber der Justiz und ihren Vertretern besaß und Frank innerhalb der NSDAP schwer angefeindet war. Albert Speer bezeichnete ihn gegenĂŒber Hitler als „Idioten“, Goebbels nannte ihn im Tagebuch am 10. September 1944 „einen politischen Verbrecher erster Klasse“. Franks FĂŒhrungsstil wurde vor allem von Himmler und Martin Bormann heftig kritisiert, die gemeinsam mit dem Chef der Reichskanzlei, Hans Heinrich Lammers, vehement an seiner Absetzung arbeiteten.

Angesichts der sich nĂ€hernden Ostfront versuchte Frank im Sommer 1944, eine auf den Wawel eingeladene Gruppe von Krakauer Intellektuellen davon zu ĂŒberzeugen, dass der polnische Untergrund nicht lĂ€nger die deutschen Truppen bekĂ€mpfen solle. Vielmehr sollten die Polen VerbĂŒndete der Deutschen im „Kampf gegen den Bolschewismus“ werden. Die fĂŒr die Besatzer herausgegebene Krakauer Zeitung berichtete in großer Aufmachung ĂŒber diesen Vorstoß Franks,cite-ref-29[29] der indes von der SS-FĂŒhrung nicht unterstĂŒtzt wurde und auch von der polnischen Untergrundarmee AK ignoriert wurde.

NĂŒrnberger Prozess

Beim Vormarsch der Roten Armee auf Krakau flĂŒchtete Frank am 17./18. Januar 1945 nach Bayern. Am 4. Mai wurde er von amerikanischen Soldaten im „Haus Bergfrieden“ in Neuhaus am Schliersee in der von ihm eingerichteten „Außenstelle des Generalgouvernements Polen“ festgenommen, wohin er noch zahlreiche Kunstwerke aus Krakau mitgenommen hatte, darunter Werke von Rembrandt, Rubens und Leonardo da Vinci.cite-ref-friedrich-30-1[30] „Mein Marsch mit Hitler war nach fast einem Vierteljahrhundert zu Ende gegangen“, schrieb er spĂ€ter in seinen Erinnerungen zu diesem Tag. Im Zuge seiner Verhaftung ĂŒbergab Frank sein insgesamt 11.367 Seiten umfassendes Dienst-Tagebuch, in dem er seine Arbeit im Generalgouvernement penibel katalogisiert hatte und das spĂ€ter beim NĂŒrnberger Prozess große Bedeutung erlangen sollte. Am 6. Mai 1945 unternahm er im Kriegsgefangenenlager der 36. US-Infanteriedivision in Berchtesgaden einen Suizidversuch, indem er sich die Pulsadern aufschnitt, nachdem er schon kurz nach seiner Festnahme versucht hatte, sich die Kehle aufzuschneiden, aber am Leben erhalten worden war. Im Sommer 1945 war er mit anderen NS-GrĂ¶ĂŸen und hochrangigen Wehrmachtsangehörigen in Bad Mondorf im Großherzogtum Luxemburg im Kriegsgefangenenlager Nr. 32 (Camp Ashcan) interniert und wurde im August 1945 nach NĂŒrnberg ĂŒberstellt.

Aufgrund der wĂ€hrend seiner Amtszeit im Generalgouvernement begangenen Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung, insbesondere in den Ghettos von Lemberg, Warschau und Litzmannstadt (ƁódĆș), wurde Frank im NĂŒrnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wegen Verschwörung, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Im NĂŒrnberger JustizgefĂ€ngnis vollzog Frank eine ostentative Hinwendung zum Katholizismus und bezeichnete den Prozess gegenĂŒber dem Gerichtspsychologen Gustave M. Gilbert als „ein gottgewolltes Weltgericht, das bestimmt ist, die schreckliche Leidenszeit unter Adolf Hitler zu untersuchen und zu beenden“. Er schrieb in der Haft seine Lebenserinnerungen, Im Angesicht des Galgens. Deutung Hitlers und seiner Zeit auf Grund eigener Erlebnisse und Erkenntnisse, die 1953 als Buch erschienen; die zweite Ausgabe gab seine Frau Brigitte 1955 im Eigenverlag heraus.

Im Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher sprach Frank wĂ€hrend der BeweisfĂŒhrung ein berĂŒhmt gewordenes Schuldbekenntnis: „Wir haben den Kampf gegen das Judentum jahrelang gefĂŒhrt und wir haben uns in Äußerungen ergangen [...], die furchtbar sind [
] Tausend Jahre werden vergehen, um diese Schuld von Deutschland nicht wegzunehmen.“cite-ref-31[31] Diese Aussage rief bei den Mitangeklagten, insbesondere bei Göring, Empörung hervor. Im Schlusswort vom 31. August 1946 nahm Frank diesen Satz allerdings wieder zurĂŒck: „Die riesigen Massenverbrechen entsetzlichster Art, die [
] an Deutschen verĂŒbt wurden und noch verĂŒbt werden, haben jede nur mögliche Schuld unseres Volkes schon heute restlos getilgt.“ Dennoch erregte dieses Schuldbekenntnis in der deutschen Öffentlichkeit großes Aufsehen. Dabei hatte Frank es zum großen Teil gar nicht selbst verfasst. Der Bochumer evangelische Pfarrer Paul Bischoff (1892–1973) war nĂ€mlich 1946 nach NĂŒrnberg gereist, um die Hauptkriegsverbrecher zur Buße zu bewegen. WĂ€hrend die anderen Angeklagten nicht oder ablehnend reagierten, ĂŒbernahm Frank große Teile des ihnen von Bischoff zugeleiteten Bußtextes in seinen Text, wobei er die theologisch entscheidenden Passagen allerdings wegließ und die eigentliche Schuld auf Hitler schob. Dennoch machte dieses Schuldbekenntnis in der Öffentlichkeit bei vielen den Eindruck, als habe Frank seine Taten bereut.cite-ref-32[32] In seinen Memoiren Im Angesicht des Galgens spielte Frank zudem seinen eigenen Antisemitismus herunter wie auch die Beteiligung am Holocaust, den er durch den Vergleich mit angeblichen historischen VorlĂ€ufern zu relativieren versuchte. Auch die ideologischen Absichten in Hitlers KriegsfĂŒhrung redete er klein. Er strich sein Eintreten fĂŒr den Rechtsstaat heraus, verschwieg jedoch seine Korruption und Selbstbereicherung.cite-ref-33[33]

Frank wurde am 1. Oktober 1946 in den Punkten 3 (Kriegsverbrechen) und 4 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) der Anklage schuldig gesprochen und zum Tod durch den Strang verurteilt. Laut Urteil war er

„ein williger und wissender Mitwirkender sowohl bei der Anwendung von Terror in Polen, wie bei der wirtschaftlichen Ausbeutung Polens auf eine Art und Weise, die zum Hungertod einer großen Anzahl Menschen fĂŒhrte; ferner bei der Deportation von mehr als einer Million Polen als Sklavenarbeiter nach Deutschland und in AusfĂŒhrung eines Programms, das den Mord von mindestens drei Millionen Juden zur Folge hatte.“

Hans Frank akzeptierte das Todesurteil mit den Worten „Ich verdiene und erwarte es“. An das deutsche Volk richtete er noch folgende Worte:

„Gott vor allem hat das Urteil ĂŒber Hitler gesprochen und vollzogen, ĂŒber ihn und das System, dem wir in gottferner Geisteshaltung dienten. Darum möge auch unser Volk von dem Weg zurĂŒckgerufen sein, auf dem Hitler und wir mit ihm es gefĂŒhrt haben. Ich bitte unser Volk, daß es nicht verharrt in dieser Richtung, auch nicht einen Schritt.“

Kurz vor seiner Hinrichtung am 16. Oktober 1946 in NĂŒrnberg bedankte Frank sich fĂŒr die geistliche FĂŒrsorge durch Sixtus O’Connor wĂ€hrend der Gefangenschaft und bat Gott, ihn „gnĂ€dig zu empfangen“. Sein Sohn, Niklas Frank, nannte seine Hinwendung zum Katholizismus und dessen UnterstĂŒtzung durch die Kirche in David Evans’ Dokumentarfilm What our fathers did (2015) eine „Schmierenkomödie“. Der Leichnam wurde einen Tag spĂ€ter im StĂ€dtischen Krematorium auf dem MĂŒnchner Ostfriedhof eingeĂ€schert und die Asche in den Wenzbach, einen Zufluss der Isar, gestreut.cite-ref-34[34]

Literarische AnnÀherungen

Hans Franks Sohn Niklas Frank publizierte 1987 ein Buch mit dem Titel Der Vater: Eine Abrechnung. In diesem rekonstruierte er das Leben seines Vaters aufgrund jahrelanger Recherchen. Impetus zur Veröffentlichung des Werkes war die Erkenntnis der immensen Dimension der Verbrechen des Vaters, zu der der Sohn wÀhrend seiner Recherchen gelangt war. Das Buch wurde zunÀchst als Serie mit dem Titel Mein Vater, der Nazimörder in der deutschen Illustrierten Stern veröffentlicht und löste heftige Kontroversen aus. Niklas Frank schreibt dazu:

„Es gibt VĂ€ter, die zeugen einen tĂ€glich neu. So, wie der meine mich. Ich schlug mich mit ihm herum, ein Leben lang. Erst innerlich. Dann exhibitionierte ich, schrieb einen wĂŒsten Text, ungefiltert durch bĂŒrgerlichen Geschmack, genau so ekelhaft, wie deutsche und österreichische BĂŒrger wĂ€hrend des ‚Dritten Reiches‘ ihren Verbrechen nachgingen, oder Hitler und seine Verbrecher schĂŒtzten, stĂŒtzten, verehrten, liebten – und die große Zeit bis heute nicht vergessen haben. [
] Wenn man seinen Vater verfolgt, wie ich, wenn man in sein Hirn hineinkriecht, wie ich, wenn man seine Feigheiten studiert und sie wieder findet, wie ich bei mir, wenn man bei den Recherchen sieht, welch Gierzapfen meine Mutter war, wie sie das Generalgouvernement Polen als Supermarkt auffasste, in dem sie als ‚Frau Generalgouverneur‘ die Preise selbst bestimmen konnte, wenn man, wie ich mit ihr, durch die Gettos fuhr und Pelze auflud aus den jĂŒdischen GeschĂ€ften, deren Inhaber fĂ€lschlicherweise glaubten, durch Brigitte Frank ihr Leben retten zu können, dann kann aus all dem Leid und Hass zwischen den Leichenbergen nur eines entstehen: Die Groteske.“

Am 9. Juni 1995 kam Der Vater als multimediales Theaterprojekt mit dem Untertitel Eine blutige Komödie bei den Wiener Festwochen heraus, basierend auf dem von Niklas Frank in Zusammenarbeit mit dem israelischen Autor Joshua Sobol verfassten Szenario, unter der Regie von Paulus Manker. Verwendet wurden dabei auch die Originalstimme Hans Franks sowie Filmaufnahmen und unzÀhlige Privatfotos aus dem Besitz von Niklas Frank.

AusfĂŒhrlich wird Niklas Franks Auseinandersetzung mit seinem Vater auch in dem Dokumentarfilm What Our Fathers Did: A Nazi Legacy (2015) von David Evans dargestellt.

Eine belletristische AnnĂ€herung an die Person Franks liefert Curzio Malaparte in seinem Roman Kaputt von 1944. Dieser wurde in einer von Hellmut Ludwig besorgten Übersetzung in deutscher Sprache im Jahr 1951 beim Verlag Stahlberg veröffentlicht. Eine neuere Auflage des Werkes erschien 2005 beim Paul Zsolnay Verlag in Wien. Mit Frank befassen sich namentlich die Kapitel IV („God shave the king“), V („Verbotene StĂ€dte“) und VII („Kricket in Polen“) des zweiten Teils des Romans (Die Ratten). Eine neuere Rezension wertete das Werk als eindringlich aufgrund der Nebeneinanderstellung von scharf kontrastierenden Wirklichkeitsausschnitten, die es vornimmt. So beispielsweise der Beschreibung eines stilvollen Diners in den GemĂ€chern von Frank als Generalgouverneur von Polen, das mit der Schilderung eines Pogroms in Jassy, von dem der Ich-ErzĂ€hler wĂ€hrend dieses Diners erzĂ€hlt, durchsetzt ist. Der Rezensent: „[Eine literarische] Höllenfahrt. Die feucht-weiche Physiognomie des Generalgouverneurs Frank vergisst man nicht mehr.“cite-ref-35[35]

Überlieferung

Große Teile von Franks persönlichen Papieren werden heute als eigener Bestand in der Koblenzer Dienststelle des Bundesarchivs verwahrt (Bestand N 1110). Dieser umfasst u. a. Franks persönliche TagebĂŒcher, Personalpapiere, Handakten sowie seine Anwaltsakten aus der Zeit vor 1933.cite-ref-36[36] In der Berliner Dienststelle des Archivs haben sich zwei Akten mit Parteikorrespondenz der NSDAP erhalten (R 9361-II/251286 und R 9361-II/251287). Diese können ĂŒber die invenio-Datenbank des Archivs online gelesen werden. Ebenfalls liegen dort eine Akte des Parteigerichts der NSDAP (R 9361-I/11855) und eine SA-Akte (R 9361-III/566815).

Das Instytut Pamięci Narodowej in Warschau verwahrt 38 BĂ€nde mit Franks DiensttagebĂŒchern und Sitzungsprotokollen aus seiner Zeit als Generalgouverneur in Polen.cite-ref-37[37] Kopien befinden sich im Institut fĂŒr Zeitgeschichte in MĂŒnchen.cite-ref-38[38]

Schriften

Memoiren

‱ Im Angesicht des Galgens. Deutung Hitlers und seiner Zeit auf Grund eigener Erlebnisse und Erkenntnisse. Geschrieben im NĂŒrnberger JustizgefĂ€ngnis. Alfred Beck Verlag, MĂŒnchen-GrĂ€felfing 1953 (2. Aufl. 1955, erschienen im Selbstverlag von Brigitte Frank, Neuhaus bei Schliersee).

Edierte TagebĂŒcher

‱ Stanislaw Piotrowski: Hans Franks Tagebuch. PWN – Polnischer Verlag der Wissenschaften, Warszawa 1963 (gekĂŒrzte deutsche Ausgabe der ausfĂŒhrlichen Ausgabe in polnischer Sprache von 1957; Übersetzung von Katja Weintraub).
‱ Werner PrĂ€g, Wolfgang Jacobmeyer (Hrsg.): Das Diensttagebuch des deutschen Generalgouverneurs in Polen 1939–1945. DVA, Stuttgart 1975, ISBN 3-421-01700-X.
‱ Imanuel Geiss, Wolfgang Jacobmeyer (Hrsg.): Deutsche Politik in Polen 1939–1945. Aus dem Diensttagebuch von Hans Frank, Generalgouverneur in Polen. Leske und Budrich, Opladen 1980, ISBN 3-8100-0296-8.

Als Herausgeber

‱ Frank war Herausgeber der folgenden Fachzeitschriften und JahrbĂŒcher

‱ Arbeitsberichte der Akademie fĂŒr Deutsches Recht
‱ Deutsches Recht in Österreich
‱ Jahrbuch der Akademie fĂŒr Deutsches Recht
‱ Das Vorfeld (SchulungsblĂ€tter fĂŒr den Nationalsozialisten im Generalgouvernement)
‱ Zeitschrift der Akademie fĂŒr Deutsches Recht

Literatur

Biographien

‱ Dieter Schenk: Hans Frank – Hitlers Kronjurist und Generalgouverneur. S. Fischer, Frankfurt am Main 2006, ISBN 978-3-10-073562-1 (Rezension von Benjamin ObermĂŒller in: H-Soz-u-Kult, 7. Februar 2007).
‱ Christian Schudnagies: Hans Frank. Aufstieg und Fall des NS-Juristen und Generalgouverneurs (= Rechtshistorische Reihe 67). Lang, Frankfurt am Main u. a. 1989, ISBN 3-631-40622-3 (Dissertation. Arbeit eines Juristen, beschĂ€ftigt sich hauptsĂ€chlich mit der Zeit von 1933 bis 1945).

Biographische Skizzen

‱ Joachim Fest: Hans Frank – Kopie eines Gewaltmenschen. In: ders.: Das Gesicht des Dritten Reiches – Profile einer totalitĂ€ren Herrschaft. Piper, MĂŒnchen 1963 (zahlreiche Neuauflagen, u. a. MĂŒnchen/ZĂŒrich 1996, ISBN 978-3-492-21842-9).
‱ Christoph Kleßmann: Der Generalgouverneur Hans Frank. In: Vierteljahrshefte fĂŒr Zeitgeschichte 19. Jg. (1971), 3. Heft, S. 245–260 (Digitalisat).

EintrÀge in biographischen Nachschlagewerken

‱ Gerhard Schulz: Frank, Hans. In: Neue Deutsche Biographie. (NDB). Band 5. Duncker & Humblot, Berlin 1961, ISBN 3-428-00186-9, S. 341 (deutsche-biographie.de).

Memoirenliteratur mit Bezug auf Frank

‱ Niklas Frank: Der Vater. Eine Abrechnung. Bertelsmann, MĂŒnchen 1987, ISBN 3-570-02352-4 (Vorwort von Ralph Giordano).
‱ ders.: Meine deutsche Mutter. C. Bertelsmann, MĂŒnchen 2005, ISBN 3-570-00689-1.
‱ ders.: Meine Familie und ihr Henker. Der SchlĂ€chter von Polen, sein NĂŒrnberger Prozess und das Trauma der VerdrĂ€ngung. Dietz, Bonn 2021, ISBN 978-3-8012-0610-9.

Quelleneditionen

‱ Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen MilitĂ€rgerichtshof. NĂŒrnberg, 14. November 1945 – 1. Oktober 1946. Internationaler MilitĂ€r-Gerichtshof, NĂŒrnberg. GemĂ€ĂŸ d. Weisungen des Internationalen MilitĂ€rgerichtshofes vom Sekretariat des Gerichtshofes unter der AutoritĂ€t des Obersten Kontrollrats fĂŒr Deutschland veröffentlicht.

Publikationen zu Franks zentralen Wirkungsbereichen

‱ Imanuel Geiss: Die deutsche Politik im Generalgouvernement Polen 1939–1945. Aus dem Diensttagebuch des Generalgouverneurs Hans Frank. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, 26. August 1978, spĂ€ter bei Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, Bonn am Rhein.
‱ Martyn Housden: Hans Frank. Lebensraum and the Holocaust. Palgrave Macmillan, New York NY u. a. 2003, ISBN 1-4039-1579-2.
‱ Hans-Rainer Pichinot: Die Akademie fĂŒr Deutsches Recht. Aufbau und Entwicklung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Dritten Reichs. Kiel 1981 (Diss., Univ. Kiel).
‱ Dieter Schenk: Krakauer Burg. Die Machtzentrale des Generalgouverneurs Hans Frank 1939–1945. Links, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-575-1.
‱ Dietmar Willoweit: Deutsche Rechtsgeschichte und „nationalsozialistische Weltanschauung“. Das Beispiel Hans Frank. In: Michael Stolleis u. a. (Hrsg.): Rechtsgeschichte im Nationalsozialismus. BeitrĂ€ge zur Geschichte einer Disziplin (= BeitrĂ€ge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts Bd. 2). Mohr, TĂŒbingen 1989, S. 25–42.

Weblinks

Commons

: Hans Frank

– Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

‱ Literatur von und ĂŒber Hans Frank im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
‱ Zeitungsartikel ĂŒber Hans Frank in den Historischen Pressearchiven der ZBW
‱ Petra Winheller: „Hans Frank (1900–1946). Generalgouverneur in Polen“, auf: zukunft-braucht-erinnerung.de
‱ Hans Frank in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten
‱ Nachlass Bundesarchiv N 1110

Einzelnachweise

cite-note-11. ↑ Dieter Schenk: Hans Frank: Hitlers Kronjurist und Generalgouverneur, Frankfurt am Main 2006, S. 236: „Hans Frank, den die Opfer ‚SchlĂ€chter von Polen‘ nannten“; Garry O’Connor: The Butcher of Poland: Hitler’s Lawyer Hans Frank, The History Press, Stroud 2013.
cite-note-22. ↑ John Michael Steiner: Power Politics and Social Change in National Socialist Germany: A Process of Escalation Into Mass Destruction. Walter de Gruyter, Berlin 1976, ISBN 90-279-7651-1, S. 466.
cite-note-33. ↑ JĂŒrgen Schuhladen-KrĂ€mer: Hans Michael Frank. 2013, abgerufen am 7. November 2017.
cite-note-frank-44. ↑ Hans Frank: Lebenslauf, in: Auszug aus der Dissertation Die öffentlichrechtliche juristische Person, der maschinenschriftlichen Dissertation zur Erlangung der WĂŒrde eines Doktors der Rechte der Hohen Rechts- und Staatswissenschaftlichen FakultĂ€t der Christian Albrechts UniversitĂ€t zu Kiel, Referent: Dr. Walter Jellinek, beigegeben. Identifikation der Dissertationsschrift: http://d-nb.info/570188911.
cite-note-55. ↑ Susanne Adlberger: Wilhelm Kisch – Leben und Wirken (1874–1952). Von der Kaiser-Wilhelms-UniversitĂ€t Straßburg bis zur nationalsozialistischen Akademie fĂŒr Deutsches Recht. Peter Lang, Frankfurt am Main 2007, S. 156.
cite-note-66. ↑ Schoberhof: Ein dunkles Kapitel wird abgerissen. In: MĂŒnchner Merkur. 6. Mai 2014, abgerufen am 5. Februar 2024.
cite-note-77. ↑ Gerhard Schulz: Frank, Hans. In: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 341 (online).
cite-note-88. ↑ Alphabetisches Verzeichnis der Mitglieder des Reichstags mit persönlichen Angaben. In: Reichstags-Handbuch, 6. Wahlperiode, Berlin, 1932, S. 76.
cite-note-99. ↑ Hans Frank: Im Angesicht des Galgens. Deutung Hitlers und seiner Zeit auf Grund eigener Erlebnisse und Erkenntnisse. Geschrieben im NĂŒrnberger JustizgefĂ€ngnis. S. 331; zitiert nach: Schenk 2006, S. 65.
cite-note-1010. ↑ Vgl. Werner Maser: Adolf Hitler. Legende – Mythos – Wirklichkeit. MĂŒnchen/Esslingen 1971, S. 25–28.
cite-note-evans12025-1111. ↑ Richard J. Evans: Hitlers Komplizen. Helfer und Vollstrecker. Das Dritte Reich in 24 PortrĂ€ts. Deutsche Verlags-Anstalt, MĂŒnchen 2025, S. 473 f.
cite-note-1212. ↑ Martin Döring: „Parlamentarischer Arm der Bewegung“. Die Nationalsozialisten im Reichstag der Weimarer Republik, 2001, S. 372; Peter Hubert: Uniformierter Reichstag. Die Geschichte der Pseudo-Volksvertretung, 1933–1945, 1992, S. 47; Überwachungsausschuss gesprengt. Die Kanzlerpartei schimpft und tobt – ein verabredetes Spiel!, in: VorwĂ€rts, 7. Februar 1933 (Abendausgabe); Überwachungsausschuss gesprengt. Verbrecherischer Gewaltstreich der Naziabgeordneten – Volksparteilicher Abgeordneter Morath unter SchlĂ€gen hinausgetrieben, in: VorwĂ€rts, 14. Februar 1933 (Abendausgabe).
cite-note-1313. ↑ Richard J. Evans: Hitlers Komplizen. Helfer und Vollstrecker. Das Dritte Reich in 24 PortrĂ€ts. Deutsche Verlags-Anstalt, MĂŒnchen 2024, S. 476 f.
cite-note-1414. ↑ Bernd RĂŒthers: Carl Schmitt im Dritten Reich – Wissenschaft als Zeitgeist-VerstĂ€rkung? 1. Auflage. MĂŒnchen 1989, S. 80.
cite-note-1515. ↑ Georg Dahm, Karl August Eckhardt, Reinhard Höhn, Paul Ritterbusch, Wolfgang Siebert: LeitsĂ€tze ĂŒber Stellung und Aufgaben des Richters. In: Deutsche Rechtswissenschaft, 1. Band, 1936, S. 123–124.
cite-note-1616. ↑ Hans-GĂŒnther Seraphim: Das politische Tagebuch Alfred Rosenbergs. 1934/35 und 1939/40. Göttingen / Berlin / Frankfurt 1956, S. 98.
cite-note-1717. ↑ Auf Betreiben Franks wurde Friedrichfranz Stampe (1897–1959), vormals Theaterregisseur in Hagen, Intendant des Deutschen Theaters, das dann in Staatstheater des Generalgouvernements umbenannt wurde. An dem Theater wurde u. a. auch 1943 Pfitzners Das Christ-Elflein aufgefĂŒhrt.
cite-note-1818. ↑ Fred K. Prieberg: Handbuch Deutsche Musiker 1933–1945. CD-Rom-Lexikon, Kiel 2004, S. 5.240.
cite-note-1919. ↑ Bogdan TuszyƄski: Za cenę ĆŒycia. Sport Polski Walczącej 1939–1945. Warszawa 2006, S. 26.
cite-note-2020. ↑ Dr. G. N.: Drei Jahre Sport im Generalgouvernement. In: Der Kicker, 23. MĂ€rz 1943, S. 9.
cite-note-2121. ↑ Dietrich Redeker: Der Sport im Generalgouvernement. In: Der Kicker, 30. April 1940, S. 14–15.
cite-note-2222. ↑ Gabriele Lesser: Leben als ob: die UntergrunduniversitĂ€t Krakau im Zweiten Weltkrieg. Köln 1988, S. 4–10.
cite-note-2323. ↑ Willi Dreßen, Volker Rieß: Ausbeutung und Vernichtung. Gesundheitspolitik im Generalgouvernement. In: Norbert Frei (Hrsg.) Medizin und Gesundheitspolitik in der NS-Zeit (= Schriften der Vierteljahrshefte fĂŒr Zeitgeschichte. Sondernummer). R. Oldenbourg Verlag, MĂŒnchen 1991, ISBN 3-486-64534-X, S. 157–171, hier: S. 157 f.
cite-note-wildt150-2424. ↑ Michael Wildt: Geschichte des Nationalsozialismus. Göttingen 2008, S. 150.
cite-note-2525. ↑ Richard J. Evans: Hitlers Komplizen. Helfer und Vollstrecker. Das Dritte Reich in 24 PortrĂ€ts. Deutsche Verlags-Anstalt, MĂŒnchen 2024, S. 479 f.
cite-note-2626. ↑ Werner PrĂ€g (Hrsg.): Das Diensttagebuch des deutschen Generalgouverneurs in Polen 1939–1945. Stuttgart 1975, ISBN 3-421-01700-X, S. 457.
cite-note-2727. ↑ Richard J. Evans: Hitlers Komplizen. Helfer und Vollstrecker. Das Dritte Reich in 24 PortrĂ€ts. Deutsche Verlags-Anstalt, MĂŒnchen 2024, S. 485 f.
cite-note-2828. ↑ Vgl. Das Generalgouvernement. Reisehandbuch von Karl Baedeker. Mit 3 Karten und 6 StadtplĂ€nen. Karl Baedeker, Leipzig 1943, S. V.
cite-note-2929. ↑ BrĂŒcke zwischen der deutschen FĂŒhrung und dem polnischen Volk. In: Krakauer Zeitung, 27. Juli 1944, S. 6.
cite-note-friedrich-3030. Reinhold Friedrich: Spuren des Nationalsozialismus im bayerischen Oberland. Norderstedt 2011, ISBN 978-3-8423-1458-0, S. 178ff.
cite-note-3131. ↑ Day 111 International Military Tribunal, Nuremberg (Set B). Track 5 von 19. In: Audio Recordings Relating to World War II War Crimes Trials, 1933 - 1949. National Archives and Records Administration, 18. April 1946; abgerufen am 10. Januar 2026 (Wortlaut gemĂ€ĂŸ Tonaufzeichnung ab 05:30, das Protokoll (Blaue Serie) fĂŒhrt das Zitat als "[...] Tausend Jahre werden vergehen und diese Schuld von Deutschland nicht wegnehmen.").
cite-note-3232. ↑ Albrecht Geck: Pfarrer Paul Bischoff (Bochum) und die „NĂŒrnberger Hauptkriegsverbrecher“ (1945/1946). In: Jörg Breitschwerdt u. a. (Hrsg.): Kirche(n) und ihre Ordnungen. Einblicke in eine spannungsreiche Geschichte. Unio und Confessio 30. Luther-Verlag, Bielefeld, S. 197–233, 208–218, doi:10.1524/9783050086378.137 (Auf den Seiten 208–218 findet sich auch ein Vergleich der Texte von Bischoff und Frank.).
cite-note-3333. ↑ Richard J. Evans: Hitlers Komplizen. Helfer und Vollstrecker. Das Dritte Reich in 24 PortrĂ€ts. Deutsche Verlags-Anstalt, MĂŒnchen 2024, S. 489
cite-note-3434. ↑ Thomas DarnstĂ€dt: Ein GlĂŒcksfall der Geschichte. In: Der Spiegel. Nr. 14, 2005, S. 128 (online).
cite-note-3535. ↑ Frankfurter Rundschau, 6. April 2005
cite-note-3636. ↑ Datenbank NachlĂ€sse: Eintrag zu Hans Franks Nachlass im Bundesarchiv.
cite-note-3737. ↑ Datenbank NachlĂ€sse: Eintrag zu Franks Nachlass in Polen.
cite-note-3838. ↑ Datenbank NachlĂ€sse: Eintrag zu Franks Nachlass im Institut fĂŒr Zeitgeschichte.